Seit über 100 Jahren ist die GEWO als Wohnungsbaugenossenschaft ihrem Auftrag zur Wohnungsversorgung der Bevölkerung im Stadt- und Landkreis Heilbronn zu sozial verträglichen Mieten nachgekommen. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern!
Genossenschaften wie die GEWO sind somit ein Garant für die Wohnraumversorgung und durch ihre Investitionen für die Auftragslage der örtlichen Handwerker wichtig, ja unverzichtbar.
122. Ordentliche Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung am
Mittwoch, 22. Juli 2026, 17:00 Uhr, im BÜRGERHAUS BÖCKINGEN,
74080 Heilbronn, Kirchsteige 5
Tagesordnung:
1. Bericht und Beratung
a) des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2025
b) des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2025
c) über die gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2025
2. Beschlussfassung über
a) den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts 2025
b) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025
c) die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
d) die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2025
3. Wahlen zum Aufsichtsrat
4. Anträge.
Anträge gemäß § 31 Abs. 4 der Satzung sind bis spätestens
Mittwoch, 15. Juli 2026, 17:00 Uhr
bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Geschäftsbericht und Jahresabschluss liegen ab 6. Juli 2026 in der Geschäftsstelle, Urbanstr. 12, Heilbronn, zur Abholung bereit oder werden auf Anforderung zugesandt.
Alternativ kann der aktuelle Geschäftsbericht hier heruntergeladen werden.
GEWO WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT HEILBRONN eG
- Ralf Schnörr -
Vorsitzender des Aufsichtsrates
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