Seit über 100 Jahren ist die GEWO als Wohnungsbaugenossenschaft ihrem Auftrag zur Wohnungsversorgung der Bevölkerung im Stadt- und Landkreis Heilbronn zu sozial verträglichen Mieten nachgekommen. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern!
Genossenschaften wie die GEWO sind somit ein Garant für die Wohnraumversorgung und durch ihre Investitionen für die Auftragslage der örtlichen Handwerker wichtig, ja unverzichtbar.
121. Ordentliche Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung am
Dienstag, 22. Juli 2025, 17:00 Uhr, im BÜRGERHAUS BÖCKINGEN,
74080 Heilbronn, Kirchsteige 5
Tagesordnung:
1. Bericht und Beratung
a) des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2024
b) des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2024
c) über die gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2024
2. Beschlussfassung über
a) den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts 2024
b) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024
c) die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
d) die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024
3. Wahlen zum Aufsichtsrat
4. Anträge.
Anträge gemäß § 31 Abs. 4 der Satzung sind bis spätestens
Dienstag, 15. Juli 2025, 17:00 Uhr
bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Geschäftsbericht und Jahresabschluss liegen ab 7. Juli 2025 in der Geschäftsstelle, Urbanstr. 12, Heilbronn, zur Abholung bereit oder werden auf Anforderung zugesandt.
Alternativ kann der aktuelle Geschäftsbericht hier heruntergeladen werden.
GEWO WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT HEILBRONN eG
- Ralf Schnörr -
Vorsitzender des Aufsichtsrates
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